Risiko- und Sicherheitsabteilung.
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Aufnahmeprozess, jugendgerichtliche Weisungen, Rotampelverläufe, Fallbesprechungen und Ziele
Der Aufnahmeprozess
Im Rahmen eines bedarfs- und zielgruppenorientiert eingesetzten, strukturierten Aufnahmeprozesses und der Einleitung einer sog. erweiterten Aufnahmephase (welche bis zu zehn Einzelstunden umfasst) steht dabei auf Basis des RNR-Prinzips stets die Erstellung einer eigenen, hypothesengeleiteten forensisch-psychologischen, diagnostischen Abklärung mit dem Ziel, eine passende Rückfallprognose zu erstellen bzw. eine qualifizierte Risikoeinschätzung zu erheben, im Fokus des Prozesses.
Ziel dabei ist es, entsprechende, zielführende und an die jeweilige Problemstellung angepasste Interventionen abzuleiten und ein umfassendes Fall- und Therapiekonzept zu erstellen, welches im weiteren Verlauf der Behandlung regelmäßig und fortlaufend überprüft und angepasst wird.
Aufnahme jugendgerichtlicher Weisungen
Im Hinblick auf die neue ÄndVvW Forensische Ambulanzen vom 02. März 2023, welche rückwirkend zum 01. Juli 2022 in Kraft getreten ist und nun auch jugendgerichtliche Weisungen mit aufnimmt, wurde es damit ebenfalls möglich, Personen, die eine gerichtliche Therapieweisung im Rahmen einer Jugendstrafe erhalten haben, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde oder bei denen eine Vorbewährung oder ein Schuldspruch ausgesprochen wurde oder eine jugendgerichtliche Weisung als Erziehungsmaßregel ergangen ist, insbesondere gemäß §§ 17, 21, 23, 88, 45, 47 JGG, ein Angebot zu unterbreiten. Auch bei diesen Personengruppen erfolgt in der Regel eine erste Zuweisung in die sog. Aufnahmeabteilung.
Risikorelevante Entwicklungen "Rotampelverläufe"
Neben der Entwicklung eines standardisierten Aufnahmeprozesses liegt ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit der o.g. Abteilung im frühzeitigen, systematischen und differenzierten Detektieren möglicher risikorelevanter Entwicklungen mittels dynamischer Merkmale im Verlauf der Behandlung. Diese risikohaften Entwicklungen – sog. „Rotampelverläufe“– werden sodann einer besonderen, engmaschigen Beobachtung und Kontrolle durch die sog. „Sicherheitsabteilung“ zugeführt.
Fallbesprechungen im Mehraugenprinzip
Hierzu finden im Sinne der intensiven Kommunikation regelmäßige Fallbesprechungen im Sinne des Mehraugenprinzips statt, in welchen vorliegende und sich aktualisierende Risikofaktoren und -situationen nach wissenschaftlichen Kriterien bewertet, in Bezug zu bestehenden protektiven Faktoren gebracht und gemeinsam mit den Behandler*innen – auch in Bezug auf die Dringlichkeit einer Interventionsnotwendigkeit – eingeschätzt werden. Dies erleichtert und unterstützt sowohl bei der Erstellung der regelmäßigen Stellungnahmen wie auch bei gesonderten Berichten – etwa durch die Empfehlung zur Einleitung geeigneter Maßnahmen – wie ggf. die Unterrichtung des zuständigen Gerichts bzw. der Führungsaufsichtsstelle sowie eine Anpassung des Behandlungsplans entsprechend der Ein- und Durchführung risikominimierender Interventionen.
Ziel der Abteilung
Im Ergebnis entsteht so eine vertiefte Beurteilung des Klienten zum Zeitpunkt des Behandlungsbeginns, die im Verlauf durch jährliche Erhebungen weitergeführt bzw. angepasst werden kann. Insbesondere bei Klienten mit einem hohen Basisrisiko kann auf diese Weise die individuelle Therapieplanung der zuständigen Einzeltherapeuten*innen um die gewonnenen Informationen vervollständigt und ergänzt werden.
Auch lassen sich anhand der o.g. Informationen Ableitungen hinsichtlich einzelner therapeutischer Besonderheiten, wie etwa
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Häufigkeit oder Frequenz des Settings,
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Auswahl der/des geeigneten Psychotherapeuten/Psychotherapeutin im Rahmen des Zuweisungsprozesses,
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die Häufigkeit von Fallbesprechungen
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oder auch die Frequenz der Berichterstattung an Führungsaufsichtsstelle oder zuständiges Gericht
treffen.
Oben genannte Ergebnisse der Prozesse fließen in ein digitales Dokumentations- und Aktenverwaltungssystem ein. Damit werden auch unsere Therapeuten*innen bei der systematischen Planung und Erfassung delikt- und behandlungsrelevanter Informationen unterstützt.