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Ausbau des Projekts BIOS-Youngsters

Baden-Württemberg geht neue Wege - Justizministerium geht voran



Durch die Neufassung der "ÄndVwV Forensische Ambulanzen vom 02.03.2023" wurden nun auf Anregung von BIOS-BW weitere Behandlungen nach erfolgter jugendgerichtlicher Verurteilung erfasst, wobei zur Klarstellung schon bisher Bewährungsentscheidungen erfasst waren. Die Vorschrift lautet nun Eine Kostenübernahme erfolgt auch bei folgenden gerichtlich angeordneten Weisungen für die Durchführung einer Sexual- oder Gewaltstraftätertherapie:


  • Weisung im Zusammenhang mit der Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe, einschließlich einer Weisung im Rahmen von § 61b JGG

  • Weisung des Jugendrichters als Erziehungsmaßregel, z.B. gemäß § 47 JGG sowie

  • Therapie- oder Vorstellungsweisung bei Verfahrenseinstellung nach § 153a Abs. 2 StPO.

Das Justizministerium hat wegen der zahlreichen Möglichkeiten der Verhängung von Therapieweisungen im Jugendstrafrecht die Vorschrift („z.B.“) sehr weit gefasst. Dadurch erfasst werden alle ausdrücklichen Therapieweisungen (aber keine Beratungsgespräche) des Jugendrichters, nicht jedoch staatsanwaltschaftliche Verfügungen. Interne Zuständigkeiten Der Bereich BIOS-Youngsters ist allerdings intern nur zuständig, wenn die Klienten*innen bei Eingang des Behandlungsauftrages jünger als 18 Jahre sind. Unsere Aufnahmeabteilung der Forensische Ambulanz Baden (FAB) ist hingegen zuständig, wenn die Klienten bei Eingang des Behandlungsauftrages älter als 18 Jahre sind. Verwaltungsfragen Gerade im Bereich des JGG ergehen sehr oft Beschlüsse zur Durchführung von „Beratungsgesprächen“ bzw. von z.B. „fünf therapeutischen Sitzungen“, welche nicht nach der ÄndVwV Forensische Ambulanzen vom 2.3.2023 abrechnungsfähig sind. Hinweis für die Jugendgerichte Nach der Verwaltungsvorschrift Forensische Ambulanzen des Landes Baden-Württemberg kommt das Land für die Kosten einer Behandlung bei verurteilten Straftätern auf, wenn gegen diese im Rahmen der Führungsaufsicht oder der Bewährung vor allem eine Therapieweisung ausgesprochen wurde. Um aus Sicht der FAB einem Verurteilten möglichst zeitnah ein Behandlungsangebot unterbreiten zu können, sind danach folgende Kriterien bei der Formulierung der Weisung im Gerichtsbeschluss entscheidend: - Die Forensische Ambulanz Baden muss im Gerichtsbeschluss genannt sein - Die FAB bietet therapeutische Sitzungen und keine Beratungsgespräche an - Es muss i.d.R. ein Behandlungszeitraum und keine Stundenzahl aufgeführt sein, wobei sich aus Sicht der FAB stets eine Anordnung für die Dauer der Führungsaufsicht oder Bewährungszeit empfiehlt. Wir hoffen, dass auch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg das Angebot von BIOS-Youngsters in seinen Masterplan Kinderschutz aufnimmt, damit auch für nicht gerichtlich verurteilte Jugendliche in Baden-Württemberg ein Kostenträger für therapeutische Interventionen vorhanden ist.



Hier finden Sie die ÄndVwV Forensische Ambulanzen vom 02.03.2023



Hier finden Sie außerdem die Pressemeldung zum Masterplan Kinderschutz



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