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Wirksamkeit forensischer Therapieangebote.

 

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Therapie für Täter ist präventiver Opferschutz

Dies bedeutet zunächst die deutliche Senkung des Rückfallrisikos bei Straftätern, die ggf. nach Jahren der Haft aus dem Gefängnis entlassen wurden.

Nach Lösel (Entwicklungspfade der Straftäterbehandlung: Skizzierte Wege und Evaluation der Zielerreichung. Forensische Psychiatrie Psychol. Kriminol., 14, 35-49, 2020) wird mit dem Ausbau ambulanter Behandlungseinrichtungen für entlassene Gefangene derzeit ein wichtiger Schritt in Richtung Rückfallprävention unternommen. Danach erzielen insbesondere kognitiv-verhaltenstherapeutische Programme in kontrollierten Evaluationen überwiegend positive Effekte. Diese Bewertungen decken sich vollständig mit den Erfahrungen unserer beiden Ambulanzen.

Im Einzelnen:

Eine differenzierte Evaluierung einer solchen therapeutischen Nachsorge am Beispiel der bereits 2005 gegründeten Forensischen Therapeutischen Ambulanz (FTA) in Berlin deutet – auch wenn die Auswertung keine zwingenden wissenschaftlichen Schlüsse erlaubt – auf eine erhebliche Wirksamkeit der therapeutischen Behandlung hin.

  • Nach der Studie von Sauter/Voss/Dahle (abgedruckt: Nervenarzt 2014, 1) war das Rückfallrisiko von behandelten entlassenen Straftätern während der therapeutischen Betreuung – bei Anwendung komplexer Analysen – um 85% geringer als bei Entlassenen ohne therapeutische Betreuung. Bei diesen wurde mehr als jeder Zweite bald wieder wegen Straftaten angezeigt (59%), bei den therapeutischen Begleiteten gab es hingegen kaum Strafanzeigen.

  • Weiter wurde auch in der Berliner Untersuchung deutlich, dass die nachhaltige Sicherung eines straflosen Lebens eine sehr lange Betreuung erfordert. Dort wurden entlassene Strafgefangene nämlich nur zwei Jahre lang behandelt. Danach stieg die Rückfälligkeit der Straftäter jedoch wieder deutlich an, weshalb die Behandlungsdauer zwischenzeitlich erhöht worden ist.

  • Inzwischen liegen weitere Untersuchungen hierzu vor. Nach Lösel (Entwicklungspfade der Straftäterbehandlung: Skizzierte Wege und Evaluation der Zielerreichung. Forensische Psychiatrie Psychol. Kriminol., 14, 35-49, 2020) wird mit dem Ausbau ambulanter Behandlungseinrichtungen für entlassene Gefangene derzeit ein wichtiger Schritt in Richtung Rückfallprävention unternommen. Danach erzielen insbesondere kognitiv-verhaltenstherapeutische Programme in kontrollierten Evaluationen überwiegend positive Effekte.

  • Eine Auswertung von Metaanalysen zur Sexualtäterbehandlung ergab sogar im ambulanten Kontext bessere Effekte als im stationären (Lösel, F. und Köhler, J. (2014): Can prisons reduce reoffending?, in: 14th Conference of the European Society of Criminology Prague, CZ, 10-13 September 2014 (Presentation).

  • Eine neuerliche internationale Meta-Analyse (BEAUDRY et al, 2021) ergab ebenfalls einen positiven Effekt von therapeutischen Nachsorgeangeboten im Anschluss an eine Haftentlassung. Demnach können während der Haft erzielte Behandlungserfolge durch eine psychosoziale Nachsorge eine Stabilisierung erfahren. Auch die Bundesregierung unterstützt eine justiznahe Kriminalprävention, wie sich aus dem aktuellen Koalitionsvertrag ergibt.

Eine therapeutische Begleitung entlassener Strafgefangener mit schlechter Prognose sollte mindestens fünf Jahre andauern. Dazu muss man wissen, dass ein Gericht Führungsaufsicht nebst einer Therapie- oder Vorstellungsweisung nur bei gravierenden Straftaten und einer Verurteilung zu mindestens sechs Monaten Haft ausspricht. Meist ist die Haftzeit viel länger. Nach der Entlassung aus einer langen Gefängnishaft ist die Rückfallgefahr jedoch besonders hoch.

  • Arbeitslosigkeit,

  • fehlende familiäre und soziale Kontakte

  • und Wohnungsprobleme

sind eindeutig nachgewiesene Risikofaktoren. Hinzu kommen Persönlichkeitsstörungen, die in der Haftzeit meist nicht behandelt, oft sogar nicht einmal diagnostiziert wurden. All diese Probleme aufzuarbeiten und möglichst zu lösen, ist in zwei Jahren Behandlung nur selten möglich. Daher ist jedenfalls bei Hochrisikotätern für eine Therapieweisung der Zeitrahmen von fünf Jahren notwendig und ermöglicht den Aufbau eines modernen Risikomanagements.

Aber auch wenn der Klient noch nicht straffällig geworden oder zumindest hierfür – noch – nicht gerichtlich belangt wurde, kann durch eine deliktorientierte Therapie das Risiko der erstmaligen Begehung einer Straftat aus unserer Sicht erheblich reduziert werden.

Weiterhin ist in diesem Zusammenhang darauf zu verweisen, dass BIOS-BW im Sinne von state of art bzw. lege artis therapeutisch arbeitet, d.h. im Sinne von therapeutischen Ansätzen und Prinzipien, die sich - allgemein anerkannt - bei der Behandlung von Straftätern als wirkungsvoll erwiesen haben. Dies sind therapeutische Ansätze und Prinzipien, die auch sonst in der Psychotherapie von Bedeutung sind unter vielen anderen:

  • Wirkfaktoren der Psychotherapie nach Grawe,

  • therapeutische Beziehung,

  • Ressourcenorientierung,

  • Stufen der Verhaltensänderung nach Prochaska & DiClemente,

  • Motivierende Gesprächsführung,

  • und (spezifisch für die Straftäterbehandlung) das Risk-Need-Responsivity-Modell.

BIOS-BW schult und bildet in diesem Bereich auch weiter. Hier geht es zu unserer Fortbildung „Deliktorientierte Einzeltherapie“.

 BIOS-Fortbildungen 

 Hier finden Sie weitere Informationen zu den BIOS-Fortbildungen 
unter anderem "Deliktorientierte Einzeltherapie
 

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